TEXTILE WORLD GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die
mit Textile World in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder eine selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die mit Textile
World in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer. Da Textile
World keine Endverbraucher, also Verbraucher im Sinne des neuen geltenden
Schuldrechtes beliefert, sind nachstehend gesonderte Verbraucherregelungen nicht
getroffen. Die vorstehend genannten Beschreibungen der Verbraucher-,
Unternehmer- und Kundeneigenschaft dienen insoweit ausschließlich der aufgrund
des neuen Schuldrechtes gebotenen rechtlichen Unterscheidung zwischen den im
Gesetz genannten Personengruppen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Textile World sind freibleibend. Annahmeerklärung, Bestellungen
oder sonstige rechtsverbindliche Erklärungen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Textile World. Das
Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Bestätigung
kann durch die Auslieferung der bestellten Ware ersetzt werden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die Verkaufsangestellten von Textile World sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Sofern der Kunde
die Ware auf elektronischen Wege bestellt, wird der Vertragstext von Textile
World gespeichert. Der Kunde kann von diesen AGB auch auf der Homepage von
Textile World, über die auch die Bestellung erfolgt, unter dem Stichwort
"Allgemeine Geschäftsbedingungen" Kenntnis nehmen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich Textile World an die in ihrem Angebot
enthaltenen Preise 30 Tage nach deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung von Textile World genannten Preise zzgl. der jeweils
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, EXW Lager
einschließlich normaler Verpackung.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel
keine zusätzlichen Kosten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Lieferfristen gelten nur als vereinbart, wenn die
Vereinbarung schriftlich erfolgt ist.
Lieferverzögerungen und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder
aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung)
hat Textile World auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Lieferterminen
nicht zu vertreten. Gleiches gilt, wenn diese Ereignisse bei den Lieferanten von
Textile World oder deren Unterlieferanten eintreten. Textile World ist in diesem
Falle berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung,
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Textile World. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Textile World zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem
Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird
Textile World von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Textile World verpflichtet sich jedoch, den
Käufer vom Eintritt solcher Ereignisse innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab
Kenntnisnahme zu benachrichtigen.
Wenn Textile World die Nichteinhaltung verbindlich schriftlich bestätigter
Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, so hat der
Käufer einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von einem halben Prozent für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt begrenzt jedoch auf fünf Prozent
des Nettorechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Darüber
hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der
Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Textile World
beruht.
Textile World ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung der
Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Textile World setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden voraus.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Textile World berechtigt, Ersatz des
ihr zustehenden Schadens zu verlangen.
§ 5 Sonderproduktionen, Einzel- oder Individualanfertigungen
Konzeptioniert, kreiert, entwickelt oder produziert Textile World im Auftrag des
Kunden Ware, verpflichtet sich der Kunde mit Beauftragung zum vollständigen
Ausgleich aller damit entstehenden Leistungen und Aufwendungen von Textile
World. Dies gilt insbesondere für geistige Leistungen wie Konzeptionierung,
Designentwicklung sowie für alle im Zusammenhang mit einer Produktion
entstehenden Leistungen wie Vorlagen- und Mustererstellung, wobei diese
Auflistung nicht vollständig ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt die von Textile World im Angebotsstadium
eingereichten Vorschläge oder Warenmuster zu verwenden, unabhängig davon, ob sie
urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies schließt eine Verwendung in
abgewandelter Form oder durch Dritte ein.
Wird Textile World mit der Konzeptionierung, Entwicklung, Kreation oder
Erstellung von Waren im Sinne einer Sonderproduktion, Einzel- oder
Individualanfertigung beauftragt, erkennt der Kunde eine angemessene Honorierung
und einen Ausgleich der entstandenen Aufwendungen in jedem Falle an.
Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass es über die Angebotsphase hinaus
zu keinem vertraglichen Abschluss im Zusammenhang mit dieser Beauftragung kommt.
Ohne Honorarvereinbarung gelten die folgenden Honorarsätze als Stundensätze.
Konzeption 150,00 €
Operative Leistungen 100,00 €
Kreation 110,00 €
Jobmanagement 85,00 €
Die Abnahme und Bezahlung von Überproduktionen, auch über die im Vertrag
festgelegte Menge hinaus, maximal jedoch bis 20 % des Volumens pro Einzelartikel
und je Abnahme, zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen, spätestens
innerhalb von 2 Jahren, gilt als vereinbart.
§ 6 Gefahrübergang und Leistungsort
Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Übersendungskauf mit
der Auslieferung der Ware an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person, auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst
mit Übergabe der Sache an den Käufer über.
Der Übergabe steht es jeweils gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug
ist.
Falls der Versand ohne Verschulden von Textile World unmöglich wird oder der
Unternehmer einen verzögerten Versand wünscht, so geht die Gefahr mit Meldung
der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über. Leistungsort ist Nürnberg,
auch im Falle der Rückgewähr aufgrund einvernehmlicher Aufhebung des
Kaufvertrages oder aufgrund Rücktritts oder teilweisen Rücktritts vom
Kaufvertrag, sofern die Berechtigung zum Rücktritt unstreitig oder rechtskräftig
festgestellt ist. Die im Falle der Rücksendung anfallenden Transportkosten gehen
zu Lasten des Unternehmers, es sei denn, Textile World stimmt der Übernahme der
Transportkosten vorher schriftlich zu.
§ 7 Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, so hat er die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach
Anlieferung auf Mängel, Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die gelieferte Ware verändert, be- oder verarbeitet oder
weiterveräußert werden soll. Wenn der Unternehmer diesen Verpflichtungen nicht
nachkommt, so sind die Gewährleistungsansprüche gegenüber Textile World
ausgeschlossen.
Ist der Käufer Unternehmer, so leistet Textile World nach ihrer Wahl für die
Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Textile World haftet nicht dafür, dass die gelieferte Ware frei von
immateriellen rechtlichen Ansprüchen Dritter (geistiges Eigentum ist) und/oder
in sonstiger Weise das geistige Eigentum Dritter verletzt, es sei denn, Textile
World fällt insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt
insbesondere in Bezug auf Design und Kennzeichnung der Ware einschließlich
Markenrechten, Urheberrechten, registrierten Mustern, Drucken, Labels und
Patenten Dritter, wobei diese Auflistung nicht abschließend ist.
Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung der ökonomischen
Interessen von Textile World zur Behebung eines Mangels der Ware folgende
Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten mit einem Wert unter 500,00 € kann
Textile World nach eigener Wahl zunächst eine Ersatzlieferung veranlassen oder
eine Nachbesserung binnen angemessener Frist durchführen. Übersteigt der Wert
der Kaufsache 500,00 €, steht Textile World binnen angemessener Frist zunächst
ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von
20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die
Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
Ist der Käufer Unternehmer, so muss er erkennbare Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft jedoch die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen gegenüber Textile World innerhalb einer Frist von zwei
Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware
festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei
Textile World. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, so erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt
nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch
unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, so trifft ihn für
seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung des Rücktritts vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies
zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn Textile World
die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben sollte.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Ablieferung der
Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nach Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde gegenüber Textile World den Mangel
nicht rechtzeitig gemäß § 6 Ziffer 5,6 angezeigt hat.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur
die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Textile World nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von
Textile World auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
Textile World. Gegenüber Unternehmern haftet Textile World bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden
aus Produkthaftung.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr
ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Textile World Arglist zur Last
fällt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Textile World das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Textile World das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Der Kunde ist verpflichtet, Textile World einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, etwaiger Beschädigung oder Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn-
oder Geschäftssitzwechsel hat der Kunde Textile World unverzüglich anzuzeigen.
Im Falle der Beschädigung oder Vernichtung oder des Diebstahls der Ware tritt
der Kunde etwaige Ersatzansprüche gegen Schädiger oder Versicherungen zur
Sicherung der Forderungen von Textile World an Textile World ab. Textile World
nimmt die Abtretung an.
Textile World ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2
und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, die Ware
unverzüglich auf seine Kosten zurückzusenden. Dies gilt insbesondere auch, wenn
über das Vermögen des Kunden das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird
oder der Kunde die eidesstattliche Versicherung abgibt oder Dritte im Wege der
Pfändung Zugriff auf die Ware nehmen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt an Textile World bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch eine Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Textile World nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist
der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Textile World behält
sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug
gerät.
§ 10 Zahlung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen von Textile
World innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzüge rein netto Kasse
zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein
Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über den
Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzuges die
Geldschuld in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 16 % zu verzinsen. Gegenüber dem
Unternehmer behält sich Textile World vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
Falls nicht durch schriftliche Individualvereinbarung anderes vereinbart ist,
werden von Textile World keinerlei Rückvergütungen jedweder Art geleistet.
Textile World ist berechtigt, trotz andersartiger Bestimmungen des Käufers,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Textile World kann in
diesem Falle Zahlungen des Käufers auch auf bereits entstandene Kosten und
Zinsen aus demselben Geschäft oder vorangegangenen Geschäften verrechnen.
Textile World wird den Kunden von der Vornahme der Verrechnung jeweils
informieren.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Textile World über den Betrag
verfügen kann. Im Falle von Schecks, Wechseln, Einzugsermächtigungen oder
Überweisungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn Scheck, Wechsel,
Einzugsermächtigung oder Überweisung eingelöst sind und der Betrag
unwiderruflich auf dem Konto von Textile World gutgeschrieben ist.
Wenn der Kunde und Textile World die Zahlung durch Wechsel vereinbaren, so gehen
Wechselkosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden.
Wenn Textile World Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in
Frage stellen, ist Textile World auch im Falle vereinbarter Zahlungsziele
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt insbesondere,
wenn Scheck oder Wechsel des Käufers nicht eingelöst werden oder der Käufer
seine Zahlungen einstellt, die eidesstattliche Versicherung abgibt oder über
sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung nur berechtigt, wenn diese
Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch aus demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Für diesen Vertag und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Textile World und
dem Kunden, insbesondere wenn er Unternehmer und Vollkaufmann ist, wird als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg vereinbart.
Textile World kann nach ihrer Wahl jedoch ihre Ansprüche auch bei dem
zuständigen Gericht des Wohnortes oder Geschäftssitzes des Kunden geltend
machen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen Geschäftssitz in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder nichtige
Regelung soll in diesem Falle durch eine solche Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen oder nichtigen Passus möglichst nahe
kommt.