TEXTILE WORLD GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Textile World in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder eine selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die mit Textile World in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer. Da Textile World keine Endverbraucher, also Verbraucher im Sinne des neuen geltenden Schuldrechtes beliefert, sind nachstehend gesonderte Verbraucherregelungen nicht getroffen. Die vorstehend genannten Beschreibungen der Verbraucher-, Unternehmer- und Kundeneigenschaft dienen insoweit ausschließlich der aufgrund des neuen Schuldrechtes gebotenen rechtlichen Unterscheidung zwischen den im Gesetz genannten Personengruppen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von Textile World sind freibleibend. Annahmeerklärung, Bestellungen oder sonstige rechtsverbindliche Erklärungen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Textile World. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Bestätigung kann durch die Auslieferung der bestellten Ware ersetzt werden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die Verkaufsangestellten von Textile World sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischen Wege bestellt, wird der Vertragstext von Textile World gespeichert. Der Kunde kann von diesen AGB auch auf der Homepage von Textile World, über die auch die Bestellung erfolgt, unter dem Stichwort "Allgemeine Geschäftsbedingungen" Kenntnis nehmen.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders angegeben, hält sich Textile World an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage nach deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Textile World genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, EXW Lager einschließlich normaler Verpackung.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder Lieferfristen gelten nur als vereinbart, wenn die Vereinbarung schriftlich erfolgt ist.
Lieferverzögerungen und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung) hat Textile World auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Lieferterminen nicht zu vertreten. Gleiches gilt, wenn diese Ereignisse bei den Lieferanten von Textile World oder deren Unterlieferanten eintreten. Textile World ist in diesem Falle berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Textile World. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von Textile World zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Textile World von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Textile World verpflichtet sich jedoch, den Käufer vom Eintritt solcher Ereignisse innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Kenntnisnahme zu benachrichtigen.
Wenn Textile World die Nichteinhaltung verbindlich schriftlich bestätigter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, so hat der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt begrenzt jedoch auf fünf Prozent des Nettorechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Textile World beruht.
Textile World ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Textile World setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden voraus.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Textile World berechtigt, Ersatz des ihr zustehenden Schadens zu verlangen.

§ 5 Sonderproduktionen, Einzel- oder Individualanfertigungen

Konzeptioniert, kreiert, entwickelt oder produziert Textile World im Auftrag des Kunden Ware, verpflichtet sich der Kunde mit Beauftragung zum vollständigen Ausgleich aller damit entstehenden Leistungen und Aufwendungen von Textile World. Dies gilt insbesondere für geistige Leistungen wie Konzeptionierung, Designentwicklung sowie für alle im Zusammenhang mit einer Produktion entstehenden Leistungen wie Vorlagen- und Mustererstellung, wobei diese Auflistung nicht vollständig ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt die von Textile World im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge oder Warenmuster zu verwenden, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies schließt eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte ein.
Wird Textile World mit der Konzeptionierung, Entwicklung, Kreation oder Erstellung von Waren im Sinne einer Sonderproduktion, Einzel- oder Individualanfertigung beauftragt, erkennt der Kunde eine angemessene Honorierung und einen Ausgleich der entstandenen Aufwendungen in jedem Falle an.
Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass es über die Angebotsphase hinaus zu keinem vertraglichen Abschluss im Zusammenhang mit dieser Beauftragung kommt.
Ohne Honorarvereinbarung gelten die folgenden Honorarsätze als Stundensätze.
Konzeption 150,00 €
Operative Leistungen 100,00 €
Kreation 110,00 €
Jobmanagement 85,00 €
Die Abnahme und Bezahlung von Überproduktionen, auch über die im Vertrag festgelegte Menge hinaus, maximal jedoch bis 20 % des Volumens pro Einzelartikel und je Abnahme, zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen, spätestens innerhalb von 2 Jahren, gilt als vereinbart.

§ 6 Gefahrübergang und Leistungsort

Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Übersendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an den Käufer über.
Der Übergabe steht es jeweils gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.
Falls der Versand ohne Verschulden von Textile World unmöglich wird oder der Unternehmer einen verzögerten Versand wünscht, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über. Leistungsort ist Nürnberg, auch im Falle der Rückgewähr aufgrund einvernehmlicher Aufhebung des Kaufvertrages oder aufgrund Rücktritts oder teilweisen Rücktritts vom Kaufvertrag, sofern die Berechtigung zum Rücktritt unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Die im Falle der Rücksendung anfallenden Transportkosten gehen zu Lasten des Unternehmers, es sei denn, Textile World stimmt der Übernahme der Transportkosten vorher schriftlich zu.

§ 7 Gewährleistung

Ist der Käufer Unternehmer, so hat er die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel, Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die gelieferte Ware verändert, be- oder verarbeitet oder weiterveräußert werden soll. Wenn der Unternehmer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, so sind die Gewährleistungsansprüche gegenüber Textile World ausgeschlossen.
Ist der Käufer Unternehmer, so leistet Textile World nach ihrer Wahl für die Mängel der Ware zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Textile World haftet nicht dafür, dass die gelieferte Ware frei von immateriellen rechtlichen Ansprüchen Dritter (geistiges Eigentum ist) und/oder in sonstiger Weise das geistige Eigentum Dritter verletzt, es sei denn, Textile World fällt insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Design und Kennzeichnung der Ware einschließlich Markenrechten, Urheberrechten, registrierten Mustern, Drucken, Labels und Patenten Dritter, wobei diese Auflistung nicht abschließend ist.
Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung der ökonomischen Interessen von Textile World zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten mit einem Wert unter 500,00 € kann Textile World nach eigener Wahl zunächst eine Ersatzlieferung veranlassen oder eine Nachbesserung binnen angemessener Frist durchführen. Übersteigt der Wert der Kaufsache 500,00 €, steht Textile World binnen angemessener Frist zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Ist der Käufer Unternehmer, so muss er erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft jedoch die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen gegenüber Textile World innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Textile World. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, so erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, so trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung des Rücktritts vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn Textile World die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben sollte.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde gegenüber Textile World den Mangel nicht rechtzeitig gemäß § 6 Ziffer 5,6 angezeigt hat.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Textile World nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von Textile World auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Textile World. Gegenüber Unternehmern haftet Textile World bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Textile World Arglist zur Last fällt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Textile World das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Textile World das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Der Kunde ist verpflichtet, Textile World einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, etwaiger Beschädigung oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- oder Geschäftssitzwechsel hat der Kunde Textile World unverzüglich anzuzeigen. Im Falle der Beschädigung oder Vernichtung oder des Diebstahls der Ware tritt der Kunde etwaige Ersatzansprüche gegen Schädiger oder Versicherungen zur Sicherung der Forderungen von Textile World an Textile World ab. Textile World nimmt die Abtretung an.
Textile World ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich auf seine Kosten zurückzusenden. Dies gilt insbesondere auch, wenn über das Vermögen des Kunden das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird oder der Kunde die eidesstattliche Versicherung abgibt oder Dritte im Wege der Pfändung Zugriff auf die Ware nehmen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt an Textile World bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch eine Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Textile World nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Textile World behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 10 Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen von Textile World innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzüge rein netto Kasse zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 16 % zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich Textile World vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Falls nicht durch schriftliche Individualvereinbarung anderes vereinbart ist, werden von Textile World keinerlei Rückvergütungen jedweder Art geleistet.
Textile World ist berechtigt, trotz andersartiger Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Textile World kann in diesem Falle Zahlungen des Käufers auch auf bereits entstandene Kosten und Zinsen aus demselben Geschäft oder vorangegangenen Geschäften verrechnen. Textile World wird den Kunden von der Vornahme der Verrechnung jeweils informieren.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Textile World über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks, Wechseln, Einzugsermächtigungen oder Überweisungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn Scheck, Wechsel, Einzugsermächtigung oder Überweisung eingelöst sind und der Betrag unwiderruflich auf dem Konto von Textile World gutgeschrieben ist.
Wenn der Kunde und Textile World die Zahlung durch Wechsel vereinbaren, so gehen Wechselkosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden.
Wenn Textile World Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Textile World auch im Falle vereinbarter Zahlungsziele berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn Scheck oder Wechsel des Käufers nicht eingelöst werden oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, die eidesstattliche Versicherung abgibt oder über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Für diesen Vertag und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Textile World und dem Kunden, insbesondere wenn er Unternehmer und Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg vereinbart. Textile World kann nach ihrer Wahl jedoch ihre Ansprüche auch bei dem zuständigen Gericht des Wohnortes oder Geschäftssitzes des Kunden geltend machen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder nichtige Regelung soll in diesem Falle durch eine solche Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen oder nichtigen Passus möglichst nahe kommt.